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Grundsätze für den Arbeitskreis Migration Ulm
vom 11.01.2006 geändert 18.1.2010
Präambel In Ulm lebt eine große Anzahl von Menschen mit Migrationshintergrund aus unterschiedlichen Herkunftsländern. Der Arbeitskreis Migration macht es sich zur Aufgabe, deren Integration zu unterstützen und ein friedliches Zusammenleben in unserer Gesellschaft zu fördern.
§ 1 Name und Sitz Der Arbeitskreis führt den Namen „Arbeitskreis Migration Ulm“. Sitz ist das Bischof-Ketteler-Haus/Caritas Ulm, Olgastr. 137, 89073 Ulm.
§ 2 Mitglieder Im Arbeitskreis Migration Ulm arbeiten in Ulm ansässige bzw. dort örtlich zuständige Stellen, Organisationen und Einzelpersonen, die mit Migration befasst sind, als Mitglieder freiwillig und jederzeit widerruflich zusammen. Diese Stellen und Organisationen erklären, dass ihre entsandten Vertreter/innen zur Mitarbeit im Arbeitskreis ermächtigt sind.
Solche sind: - Stadt Ulm/ Koordinierungsstelle Internationale Stadt - Ausländerbehörde Ulm - Stadt Ulm Fachbereich Jugend und Soziales - Bundesamt für Migration - Agentur für Arbeit - Polizei Ulm - Staatliches Schulamt - Geschäftsführende Schulleiter - Arbeitskreis Ausländische Kinder - IHK - Handwerkskammer - IN VIA Jugendmigrationsdienst - Caritas - Ev. Diakonieverband Ulm/Alb-Donau - AWO - VH - Mitarbeitende Kirchengemeinden - Sprachkursträger - BdV - Vereinigte Landsmannschaften - je ein Vertreter aus den beiden Wahllisten für den Internationalen Ausschuss - Seniorenrat Ulm - weitere Stellen, Organisationen oder Einzelpersonen können mit Gaststatus teilnehmen.
§ 3 Ziel, Zweck, Gemeinnützigkeit, Arbeitsstruktur Der Arbeitskreis Migration Ulm hat sich zum Ziel gesetzt, den Zugewanderten in Ulm bei ihrem Übergang in ein selbständiges Leben in Deutschland zu helfen und ein friedliches Zusammenleben zu fördern. Zu diesem Zweck bietet der Arbeitskreis Migration eine Plattform für Vernetzung und Informationsaustausch, erarbeitet Lösungsansätze und erstellt Empfehlungen und Stellungnahmen.
Die Arbeit des Arbeitskreises dient gemeinnützigen Zielen. Die Geschäftsführung und die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen.
Neben der Mitgliederversammlung erfolgt die Arbeit in Arbeitsgruppen, die sich anlassbezogen und ggfs. zeitlich begrenzt zu bestimmten Themen bilden. Vertreter/innen der Arbeitsgruppen berichten über Fortgang und Ergebnisse ihrer Arbeit in die Mitgliederversammlung.
§ 4 Organe Die Organe des Arbeitskreises Migration sind: - die Mitgliederversammlung - die Geschäftsführung - der/die Kassenführer/in - die beiden Kassenprüfer/innen
§ 5 Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung dient vor allem dem fachlichen Erfahrungsaustausch und der Zusammenarbeit.Die Geschäftsführung lädt die Mitglieder wenigstens 1 x jährlich zu einer Mitgliederversammlung ein. Die Einladung muss 4 Wochen vorher schriftlich mit Angabe der Tagesordnung erfolgen.Die Mitglieder sind stimmberechtigt (jeweils 1 Stimme/Organisation oder Institution).Zur Beschlussfassung genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder.Sie wählt alle 2 Jahre die Geschäftsführung.Sie wählt alle 2 Jahre aus ihrer Mitte zwei Kassenprüfer/innen.Beschluss der Grundsätze mit 2/3 MehrheitÄnderung der Grundsätze mit 2/3 Mehrheit. Teilnehmende mit Gaststatus haben kein Stimmrecht.
§ 6 Geschäftsführung
I Zusammensetzung Der Geschäftsführung gehören an: a. der/die Vorsitzende b. der/die Geschäftsführer/innen
II Aufgaben Die Geschäftsführung ist für sämtliche Angelegenheiten des Arbeitskreises zuständig. Sie organisiert vor allem die Mitgliedsversammlungen und schreibt die Protokolle.
§ 7 Kassenführer Der/die Kassenführer/in wird von der Geschäftsführung im Benehmen mit der Mitgliederversammlung bestimmt. Er/sie legt in der Mitgliederversammlung jeweils zum Jahresende einen Kassenbericht vor.
§ 8 Kassenprüfer Die Kassenprüfer/innen prüfen jeweils den vorzulegenden Kassenbericht.
§ 9 Finanzen Der/die Vorsitzende und die Geschäftsführer/innen verfügen im Rahmen der Aufgaben des Arbeitskreises und im Rahmen des Kassenbestandes über Geldmittel. Zahlungen sind vom Kassenführer nur auf Anweisung des/der Vorsitzenden und eines/r der Geschäftsführer/innen zu tätigen (Vier-Augen-Prinzip). Die Konten dürfen nicht überzogen werden. Im Rahmen dieser Vorgaben verfügungsberechtigt ist der/die Kassenführer/in (Einzelunterschrift).
§ 10 Auflösung Der Arbeitskreis Migration Ulm kann durch die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit aufgelöst werden. Das noch vorhandene Vermögen ist im Sinne des Zwecks des Arbeitskreises (§ 3) zu verwenden.
Beschlossen durch die Mitgliederversammlung Datum: 11.01.2006 Vorsitzender: gez. Vollmer
geändert 18.1.2010 |
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