Die bundesgeförderte Migrationsberatungfür werwachsene Zuwanderer (MBE) initiiert, steuert und begleitet den Integrationsprozess. Sie ist neben den Integrationskursen fester Bestandteil des Regelungsrahmens des Zuwanderungsgesetzes. Die MBE ergänzt den Integrationskurs. Erwachsene Zuwanderer können ihr Beratungsangebot vor, während und nach dem Kurs nutzen.
Ziele der Migrationserstberatung Die Migrationserstberatung (MEB) bietet ihre Dienstleistungen zeitlich befristet an. Sie befähigt Zuwanderer zeitnah zu selbstständigem Handeln in allen Bereichen des täglichen Lebens und führt sie an das Beratungsangebot der so genannten Regeldienste heran.
Konzeption und Durchführung der Migrationserstberatung Das Bundesministerium des Inneren (BMI) und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) haben im Jahr 2004 das "Konzept für die Migrationserstberatung (MEB)" entwickelt. Es wird seit dem 1. Januar 2005 gemeinsam mit den Trägern der Beratungsstrukturen umgesetzt. Durch eine individuelle Beratung auf der Grundlage eines professionellen Fallmanagements, dem so genanntes Case - Management – Verfahren, ermittelt die MEB die Potenziale der Zuwanderer. Auf Basis der Potenzialanalyse erstellen die Berater einen Förderplan. Dieser legt verbindlich realistische Ziele, geeignete Maßnahmen und einen überschaubaren Zeitrahmen fest. Beide Seiten sind verantwortlich für die Umsetzung des Förderplans.
Aktive Zusammenarbeit "vor Ort" Fachlich und persönlich qualifizierte Berater begleiten die Zuwanderer bei der Umsetzung der Förderpläne. Sie stellen sicher, dass die Zuwanderer sich aktiv und kontinuierlich am Beratungsprozess beteiligen. Darüber hinaus erschließen und nutzen die Berater die regionalen Angebote im Bereich der Integrationsförderung. Das Ziel: Alle Beteiligten "vor-Ort" stimmen ihre Angebote aufeinander ab.
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